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Schwangerschaftsabbruch in Osnabrück
In meiner Praxis für Gynäkologie und ästhetische Medizin in Osnabrück gehen wir auf Sie als Frau und auf Ihre individuellen Fragen und Anliegen zentral ein.
Ein ausgewogener Blick auf gesundheitliche und seelische als auch ästhetische Aspekte ist mir als Gynäkologin, und vor allem als Frau ein Anliegen.
Dabei umgreift meine Tätigkeit sowohl das Spektrum der Frauenheilkunde wie Verhütung, Schwangerschaft & Kinderwunsch, Wechseljahre, Krebsvor- und Nachsorge, als auch die ästhetische Medizin.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine sehr persönliche und oft schwierige Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann. In meiner Praxis für Gynäkologie und ästhetische Medizin in Osnabrück biete ich Ihnen einfühlsame und professionelle Betreuung bei diesem sensiblen Thema. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch liegt immer bei der betroffenen Frau selbst. Mein Ziel ist es, Sie umfassend zu informieren und medizinisch kompetent zu begleiten, unabhängig davon, wie Ihre Entscheidung ausfällt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Abtreibung in Osnabrück, zu den verschiedenen Methoden, rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Ablauf in meiner Praxis.
Information: Anfragen können nur telefonisch gemacht werden, kein online Termin möglich.
Wichtige Informationen zur Abtreibung
Was versteht man unter einem Schwangerschaftsabbruch?
Ein Schwangerschaftsabbruch, auch Abtreibung genannt, bezeichnet die vorsätzliche Beendigung einer Schwangerschaft durch Entfernung oder Abtötung des Embryos oder Fötus aus der Gebärmutter. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch ist immer individuell und kann verschiedene Gründe haben. In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, jedoch nicht grundsätzlich legal. Der rechtliche Rahmen ist durch den § 218 StGB geregelt.
Für wen ist eine Abtreibung in Osnabrück möglich?
In meiner Praxis in Osnabrück biete ich Schwangerschaftsabbrüche für Frauen an, die nach eingehender Beratung diese Entscheidung getroffen haben. Gemäß der deutschen Gesetzgebung ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Hierfür ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle notwendig, nach dem ein Beratungsschein ausgestellt wird. Nach einer dreitägigen Bedenkzeit kann dann der Eingriff durchgeführt werden.
Es gibt verschiedene Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch, deren Wahl von verschiedenen Faktoren abhängt, wie dem Schwangerschaftsalter, dem allgemeinen Gesundheitszustand und persönlichen Präferenzen. In meiner Praxis biete ich sowohl medikamentöse als auch chirurgische Abtreibungen an. Bei der medikamentösen Methode wird die Schwangerschaft durch die Einnahme von Medikamenten beendet, während bei der chirurgischen Methode der Embryo durch einen operativen Eingriff entfernt wird.
Bis zu welcher Woche ist eine Abtreibung möglich?
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Empfängnis (14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regelblutung) möglich. Nach dieser Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch nur noch bei medizinischer oder kriminologischer Indikation erlaubt.
In meiner Praxis in Osnabrück führe ich Schwangerschaftsabbrüche in der Regel bis zur 9. Schwangerschaftswoche auf medikamentösem Weg und bis zur 12. Schwangerschaftswoche auf chirurgischem Weg durch. Je früher ein Schwangerschaftsabbruch stattfindet, desto geringer sind in der Regel die Risiken und Komplikationen. Daher empfehle ich, sich bei einem positiven Schwangerschaftstest zeitnah beraten zu lassen, unabhängig davon, wie Ihre Entscheidung ausfallen wird.
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Wie wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
Häufige Fragen zur Abtreibung in Osnabrück
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Gibt es Beratungsstellen für den Schwangerschaftsabbruch?
Ja, vor einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ist in Deutschland ein Gespräch in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gesetzlich vorgeschrieben. In Osnabrück und Umgebung gibt es mehrere solcher Stellen, wie zum Beispiel Pro Familia, Diakonie, Caritas oder das Gesundheitsamt. Diese Beratungsstellen bieten ergebnisoffene Gespräche an, in denen Sie Ihre Situation besprechen können. Nach der Beratung erhalten Sie einen Beratungsschein, der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. In meiner Praxis kann ich Ihnen Adressen von Beratungsstellen in Osnabrück nennen und Sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
Werden die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs von der Krankenkasse übernommen?
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden nicht generell von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Ausnahmen gibt es für Frauen mit geringem Einkommen oder Frauen unter 18 Jahren. In diesen Fällen können die Kosten auf Antrag vom Bundesland übernommen werden. Ich berate Sie gerne zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten vollständig. Bei privaten Krankenversicherungen variieren die Regelungen, hier empfehle ich, vorab mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Welche Risiken gibt es bei einer Abtreibung?
Wie bei jedem medizinischen Eingriff sind auch bei einem Schwangerschaftsabbruch gewisse Risiken zu beachten. In meiner Praxis in Osnabrück lege ich größten Wert auf Sicherheit und minimiere diese Risiken durch sorgfältige Vorbereitung und moderne Techniken.
Zu den möglichen Komplikationen bei einem chirurgischen Schwangerschaftsabbruch gehören Infektionen, übermäßige Blutungen, Verletzungen der Gebärmutter oder unvollständige Entfernung des Schwangerschaftsgewebes. Bei der medikamentösen Methode können starke Blutungen, unvollständige Abstoßung oder allergische Reaktionen auf die Medikamente auftreten.
Langfristige Folgen wie Unfruchtbarkeit oder erhöhtes Risiko bei späteren Schwangerschaften sind bei sachgemäß durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen äußerst selten. Psychische Belastungen können auftreten, sind aber individuell sehr unterschiedlich und hängen von vielen Faktoren ab. Bei Bedarf vermittle ich Ihnen gerne auch eine psychologische Begleitung.
Kann man nach einer Abtreibung erneut schwanger werden?
Ja, nach einem Schwangerschaftsabbruch können Sie in der Regel ohne Probleme wieder schwanger werden. Die Fruchtbarkeit kehrt meist sehr schnell zurück, oft schon vor der ersten Menstruationsblutung nach dem Eingriff. Daher ist es wichtig, rechtzeitig über Verhütung nachzudenken, wenn eine erneute Schwangerschaft nicht gewünscht ist.
In meiner Praxis für Gynäkologie und ästhetische Medizin in Osnabrück berate ich Sie gerne zu den verschiedenen Verhütungsmethoden, die für Sie geeignet sein könnten. Ein Schwangerschaftsabbruch, der fachgerecht durchgeführt wurde, hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf spätere Schwangerschaften. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Schwangerschaft planen, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch dabei beratend zur Seite.

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